GST, SVW und STVT beurteilen Enthornung von Zicklein durch Tierhaltende nach wie vor kritisch

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Der Schweizerische Ziegenzuchtverband (SZZV) hat dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) einen überarbeiteten Kurs zur Enthornung von Zicklein vorgelegt. Tierhalter dürfen eigene Tiere bis zum Alter von drei Wochen unter Schmerzausschaltung selber enthornen, wenn sie den Sachkundenachweis nach Art. 32 Tierschutzverordnung erbringen (vgl. Infoschreiben von SZZV und Beratungs- und Gesundheitsdienst für Kleinwiederkäuer (BGK)). Der Kurs wurde mit zwei Neuerungen für drei Jahre bewilligt: Die Narkosemittelmischung muss innerhalb von 24 Stunden nach Bezug aufgebraucht werden. Und: Den Zicklein muss beim Enthornen ein Schmerzmittel verabreicht werden. 

Die GST und ihre Sektionen SVW und STVT haben zur Enthornung von Zicklein klar Stellung bezogen: Es ist ein Eingriff, der generell abzulehnen ist und, wo unbedingt nötig, in tierärztliche Hände gehört (Medienmitteilung GST, 04.12.2015). Da in absehbarer Zeit offenbar keine Einschränkung auf rechtlicher Ebene zu erwarten ist, legt die GST ihren Mitgliedern nahe, ihren Kunden die Verantwortung für den Eingriff abzunehmen und keine Narkose-Medikamente mehr abzugeben. 

Die Kursunterlagen können auf Anfrage beim BGK oder SZZV eingesehen werden.

http://bgk.caprovis.ch/cms02/showlinx.asp?lang=1&id=1 

http://szzv.caprovis.ch/cms02/showlinx.asp?id=1&lang=1