Obilgatorische SKN-Kurse werden auf den 1. Januar 2017 abgeschafft

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Damit hat das Parlament den Bundesrat im Herbst 2016 beauftragt, nachdem Nationalrat Noser im März eine Motion zur Aufhebung des Obligatoriums für Hundehalter eingereicht und zur Abstimmung gebracht hatte.

Damit wird das seit 2009 eingeführte Obligatorium der theoretischen und praktischen Sachkundenachweise schweizweit wieder aufgehoben. Die Kantone können jedoch nach kantonalem Recht (z.B. mit kantonalen Hundegesetzen) weiterhin den Besuch von Kursen vorschreiben.

Auf 2017 werden deshalb die Art. 68 und Absatz 4 des Art. 222 der Tierschutzverordnung gestrichen. Gleichzeitig werden auch die Bestimmungen zu den Sachkundenachweis-Ausbildungen für Hundehalterinnen und -halter in der Verordnung des EDI über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren aufgehoben.


Stellungnahme der STVT zur Abschaffung des Hundekursobligatoriums

Die STVT bedauert es sehr, dass das Obligatorium zur Hunde-Halterausbildung gestrichen wurde. Die STVT gehört zu der Taskforce, die diese Bestimmungen einst geschaffen hatte und war und ist überzeugt, dass diese Kurse einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Hundehaltung geleistet haben. Wir erfahren ja in der täglichen Praxis, wie sich der Umgang mit den Hunden verbessert hat und auch, dass aufgrund der Sachkundenachweise viel mehr Hundehalter nun eine Grundkenntnis über Hundeerziehung, Hundeführung und die artspezifischen Bedürfnisse ihrer Hunde haben.

Die STVT bedauert es zudem, dass das zuständige Bundesamt BLV sich in seinen Stellungnahmen auf eine fragliche „Evaluation“ stützte, weder im Interesse vom Tierschutz noch im Interesse der Tierärzteschaft für die Beibehaltung der Kurse argumentierte und auch keine Bestrebungen zeigte, die Kurspflicht wenigstens für Ersthundehalter durchzusetzen. Auffällig im Argumentarium ist, dass primär die Inkompetenz der Gemeinden bei Information, Registrierung und Kontrolle der Hundehalter, als Grund für die Abschaffung vorgebracht wird. Dabei hat sich gezeigt, dass genau diese Schwachpunkte  zentral in der Problematik von Umgang und Haltung der Hunde stehen und vordringlich als Bundesaufgabe (Tierschutz, Tierseuchen, Menschenschutz) verbessert werden müssten.

Das Veterinäramt des Kantons Zürich hat dagegen in einer detaillierten Untersuchung die positiven Folgen aufgezeigt.

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Obligatorische Hundekurse beibehalten

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