Argumente gegen das neue Jagdgesetz

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Unseres Erachtens ist die Tierärzteschaft von der Thematik betroffen. Nachfolgend ein paar Beispiele/Schnittstellen zwischen Jagd und Tierärzteschaft und unsere Gedanken zum Ganzen:

  • Wir sind laut Statuten und ethischen Richtlinien dem Tier – also jedem Tier verpflichtet! Auch dem Jagdwild und den geschützten Arten
  • Das Wild lebt wegen der dichteren Besiedlung und immer kleineren unberührten Arealen mit immer mehr Kontakt und damit Konfliktpunkten mit dem Mensch und seinen Haus- bzw. Nutztieren. 
  • Für die Tiermedizin spielen z.B. die Seuchenübertragung zwischen Wild und Nutztieren eine Rolle (Afrikanische Schweinepest, Vogelgrippe, Tollwut, Staupe etc.) und für uns Tierärzte und auch beispielsweise die Nutztiermediziner ist die höchst tierquälerische Subventions-Schafhaltung ohne Behirtung von grosser Bedeutung, da sie zu grossen Schäden führt und mit viel Tierleid verbunden ist. 
  • Im revidierten Jagdgesetz wird nicht einmal die extrem tierquälerische Baujagd (das sind ja regelrechte Tierkämpfe!!) verboten. Wir Tierärzte sind aber direkt mit den zum Teil schwer verletzten Jagdhunden konfrontiert. Wir sind der Meinung, dass die Baujagd verboten gehört, weil sie ein für alle beteiligten Tiere leidvolles Relikt der letzten Jahrzehnte darstellt, dass sowohl ethisch wie auch tiermedizinisch nicht zu verantworten ist. Selbst wenn es zu keinen Verletzungen der Tiere kommt, der psychische Stress ist riesig, beim gejagten wie beim jagenden Tier. 
  • Nebst der Baujagd betrifft die Revision das gesamte Jagdhundewesen von der Zucht bis hin zur Ausbildung der Hunde, welche, wie oben erwähnt, schlussendlich in der tierärztlichen Praxis landen mit verschiedensten Verletzungen (Wildschweingatter, Abstürze, Anschüsse usw.).
  • Weiter besteht aus Sicht der STVT auch eine Aufklärungspflicht seitens der Tierärzteschaft, z.B. betreffend der Anfütterungsproblematik der Füchse (v.a. Futter, das v.a. für Katzen bereitgestellt wird) aber natürlich die Füchse vermehrt in den Siedlungsraum zieht und wie schon erwähnt, geraten damit auch Staupe oder aber auch die Fuchsräude zunehmend in den Fokus. Zu beachten gilt hier auch noch, dass bei der Anfütterung nicht nur Füchse angezogen werden, sondern auch der Wolf. Z.B. durch das Wegwerfen der Nachgeburten, Schlachtabfälle usw. 
  • Das Referendum ist innert kürzester Zeit zustande gekommen. Das zeigt, dass bei den Hundehaltern (unseren Kunden!) offenbar eine enorme Unterstützung besteht. Das bekräftigt unsere Bitte, dass die GST sachlich im Namen der Tiere und deren Halter dazu Stellung bezieht. Der Dank aus der Kundschaft wäre ihr sicher. Im Verhältnis sind es wahrscheinlich nur wenige Jäger, die diese, aus unserer Sicht, unbrauchbare Revision unterstützen.  

    Jeder von uns kann sich gegen die misslungene Revision des Jagdgesetzes einsetzen, indem er am 27. September ein NEIN in die Urne legt. Erst kürzlich haben die SektionspräsidentInnen an der Präsidentenkonferenz der GST das Positionspapier zur Pflege von Wildtieren gutgeheissen. In der Konsequenz müssten sich die TierärztInnen nun auch gegen dieses Jagdgesetzes einsetzen, welches in weiten Teilen alles andere als Wildtier- und Tierschutz-freundlich ausgelegt ist.