Tierschutzanwalt

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Liebe Leserinnen und Leser

Dass die Abstimmung zur Tierschutzanwalts-Initiative nicht einfach zu gewinnen ist, das wussten wir schon vor dem 07.03.2010. Dass die Vorlage aber mit über 70% Neinstimmen bachab ging haben wir nicht erwartet. Wir führen diese Abstimmungs-Niederlage auf folgende Gründe zurück.

Im Vorfeld der Abstimmung haben die Schlagworte „Bürokratie, viel Geld für nichts und die „Hechtaffäre im Kanton Zürich  viele Leute verunsichert. Es ist unverständlich, dass trotz immer wiederkehrendem Beweisen des Gegenteils dies nicht glaubhaft begreiflich gemacht werden konnte.

Ob die GST bei ihrer Stimmfreigabe und trotzdem rezidivierender Nein-Tendenz in Verlautbarungen dazu einen großen Beitrag geleistet hat, glauben wir nicht.  Allerdings ist störend, dass unser Dachverband nicht das Einsehen hat, dass seine Tierschutzabteilung grundsätzlich bei Tierschutzanliegen nicht neutral sein darf und kann, sondern engagiert und mit Herz für ein besseres Los der Tiere einstehen muss. Das ist in den Grundsätzen der GST so vorgeschrieben (GST Statuten II. Art.3.f…verpflichtet sich zum Schutz der Tiere.) und es ist ein zentraler Imagefaktor für unseren Berufsstand.

Wir haben damit nun aber nicht alles verloren, seien wir uns dessen bewusst. Wir haben nur die einfache Chance eines strengen Strafvollzugs verloren. Es wird in Zukunft unser Bemühen sein müssen diesem Strafvollzug in Tierschutzangelegenheiten durch rechtzeitiges Bekanntgeben  von Tierquälereien an die Medien nachzuhelfen. Wir sind bei unsern weiteren Aktionen und Einsätzen auf Ihre Unterstützung weiterhin angewiesen. Sie werden bald wieder von uns hören und lesen.

Mit kollegialen Grüßen

Dr. med. vet Dolf Burki
Dr. med. vet Julika Fitzi-Rathgen