Tiertransporte

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Transporte sind für Tiere immer eine Belastung. Sie sollen daher auf das notwendige Minimum beschränkt und von fachkundigem Personal begleitet werden. Die Fahrzeit ab Verladeplatz darf in der Schweiz nicht länger als 6 Stunden dauern.

Gemäss Tierschutzverordnung dürfen Tiere nur transportiert werden, wenn zu erwarten ist, dass sie den Transport ohne Schaden überstehen. Die Tiere sind in geeigneter Weise für den Transport vorzubereiten und während des Transports schonend zu behandeln.

© Quelle: BLV

Informationen über Tiertransporte stellt Ihnen das BLV zur Verfügung: www.blv.admin.ch