Tierversuche

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Jedes Jahr werden in der Schweiz rund 600.000 Tiere in Tierversuchen verwendet. Anfang der 80er Jahre waren es noch 2 Millionen. Der Rückgang der Tierversuchszahlen ist dank den 3R-Prinzipien Replace, Reduce und Refine erzielt worden. 3R ist in der Schweizer Tierschutzgesetzgebung verankert. Versuche an Tieren dürfen nur durchgeführt werden, wenn keine Alternativmethoden zu Tierversuchen zur Verfügung stehen. Tierversuche sind auf das absolute Minimum zu beschränken und die Tiere dürfen so wenig wie möglich belastet werden.

© Quelle: BLV

Informationen über Tierversuche stellt Ihnen das BLV zur Verfügung: www.blv.admin.ch