Zwangsmassnahmen

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Die Nasenbremse beim Pferd gehört gem. Fachliteratur (Klinische Propädeutik der inneren Krankheiten und Hautkrankheiten der Haus- und Heimtiere, Walter Baumgartner, Parey Verlag, 6. Auflage, 2005) bereits zur Ultima Ratio, wenn alle anderen Zwangsmassnahmen bereits versagt haben. Der durch die Nasenbremse erzeugte Schmerz lenkt die Aufmerksamkeit des Pferdes von der Untersuchung ab. Beim Anlegen einer Nasenbremse wurde eine Erhöhung des Endorphinspiegels nachgewiesen, die zu einer Schmerzlinderung führt. Aus Gründen des Tierschutzes soll die Nasenbremse nur eingesetzt werden, wenn es unbedingt notwendig ist.

Schweifbremse beim Fohlen: Saugfohlen werden nur dann mit der Schweifbremse gebändigt, wenn sie widerspenstig und schon älter sind. Dabei wird der Schweif an der Schwanzwurzel mit einer Hand umfasst und nach oben gedrückt und mit der zweiten Hand der Hals vorne umfasst, um das Fohlen zu fixieren und für die klinische Untersuchung zu präsentieren. (Meiner Meinung nach werden auch hier Endorphine ausgeschüttet, wenn diese Zwangsmassnahme lange genug andauert).

Beim Rind: Bei widerspenstigen Tieren gelingt das Abfangen sehr gut mit und rasch mit einem Keilriemen, der über das Flotzmaul bis etwa auf die halbe Distanz zwischen Flotzmaul und Augen über den Kopf geschoben wird. Der Keilriemen ist genügend steif, rutscht nicht und bereitet dem Tier keine Schmerzen. Die weitere Fixierung erfolgt mit Leder –oder Kettenhalftern. Die verschiedenen Zwangsmassnahmen sollen nur bei ungebärdigen Tieren Anwendung finden – z.B. die Nasenbremse. Durch starkes Aufbiegen des Schwanzes in der Medianlinie über dem Rücken nach vorne unter wippenden Bewegungen reiben sich die einzelnen Wirbel am Schwanzansatz gegeneinander und bereiten dem Tier Schmerzen, worauf es still hält (Texasbremse). Den elektrischen Treibstock und das “Schwanzwalken”(dabei wird der Schwanz beim liegenden Tier auf dem harten Stallboden mit dem Stiefel “gewalkt”; der Schmerz am Periost der Wirbelkörper veranlasst das Tier aufzustehen) bezeichnet der Autor als Ultima Ratio um festliegende Rinder zum Aufstehen zu bewegen. Gelingen diese Massnahmen nicht, so kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass das Tier infolge hochgradiger Schwäche einfach nicht mehr in der Lage ist, sich zu erheben.

Ich finde diese kurze Abhandlung zeigt deutlich auf, in welcher Reihenfolge die Zwangsmassnahmen “Schweifbremse”und “Schwanzwalken”bei Pferd und Rind stehen. Sie sind so schmerzhaft, dass sie auch in diesem Fachbuch nur als Ultima Ratio gelten und nur dann angewendet werden sollen, wenn alles andere versagt hat. Das setzt aber voraus, dass andere, sanftere Massnahmen bereits ausprobiert wurden.

Dr. med. vet. Julika Fitzi – Rathgen