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«Rasselisten und Verbote sind keine Lösung»

Hundebissprävention

Rasselisten und Verbote

In der Vergangenheit gab es immer wieder schwere Beissvorfälle mit Hunden, insbesonderemit Involvierung von Kindern. Die politischen Reaktionen auf solche Ereignisse sind oft unmittelbare, emotionale Massnahmen wie ein Verbot der Neuanschaffung der betroffenen Hunderasse.  Diese Massnahmen werden von Fachleuten hinterfragt, da deren Wirksamkeit wissenschaftlich nicht belegt ist. 

Ein Hundebiss kann für die betroffene Person ein traumatisches Erlebnis sein und es muss alles unternommen werden, solche Ereignisse zu vermeiden. Jeder Beissvorfall rückt den Hund in ein falsches Licht. Hunde sind treue, wichtige Begleiter des Menschen und leisten sehr viel Gutes: Sie sind Blindenführhunde, Schulhunde und Assistenzhunde, mit ihrer feinen Nase sind sie eine unersetzliche Hilfe beim Aufspüren von Personen, Parasiten, Krankheiten, Drogen, Sprengstoff und vielem mehr. Sie spenden Trost, schenken Aufmerksamkeit, sind immer für uns da und damit einfach wunderbare Lebewesen.  

Ausserdem wird von Kantonen zunehmend eine temporäre oder sogar generelle Leinenpflicht eingeführt, die die artgerechte Haltung von Hunden in unzumutbarer, tierschutzwidriger Weise einschränkt. Selbstverständlich gibt es Situationen oder Orte, wie Naturschutzgebiete, Wohnquartiere, die Umgebung von Spielplätzen und Schulen etc., wo ein Anleinen unerlässlich ist. Aber angebunden sein ist für alle Spezies ein aversiver Zustand und beeinträchtigt das Wohlbefinden. Die Folgen der Einschränkung des natürlichen Bewegungs- und Freiheitsbedürfnis sowie das Verhindern von freien sozialen Kontakten mit Artgenossen führt zu Frustration und kann zu aggressivem Verhalten führen.

Die STVT hat ein Positionspapier verfasst mit den folgenden Empfehlungen:

  • Die Wiedereinführung des theoretischen Grundkurses für Ersthundehalter
  • Das Ablegen einer praktischen Prüfung für jedes Hundeteam oder ein anerkannter Verhaltenstest durch eine Fachperson
  • Bei entsprechender Indikation Beurteilung der Gefährlichkeit durch einen Experten, z.B. zertifizierte Verhaltenstierärztin.
  • Zuverlässige Erfassung der Hundebisse mit einem verbesserten, einheitlichen und zentralen Meldesystem.
  • Prävention in der Bevölkerung, insbesondere durch Kampagnen für Kinder als Teil des Lehrplanes (wie z.B. «prevent a bite»)
  • Verzicht auf generelle Leinenpflicht, damit das in der TSchVo geregelte Recht des Hundes auf ein artgerechtes Leben mit Freilauf respektiert wird. Bei temporärer Leinenpflicht muss genügend Raum für Freilauf verbleiben oder andernfalls geschaffen werden
  • Verzicht auf Rasselisten und -verbote.

Weiterführende Links und Informationen