Im Kampf gegen den illegalen Hundeimport.
Neue gesetzliche Bestimmungen zur Einfuhr von Hunden in die Schweiz.
Der Import von Hunden aus dem Ausland boomt mehr als denn je. 48`570 Hunde wurden im letzten Jahr allein in der Schweiz neu registriert. Davon wurden 46.5% (über 22`000 Hunde!) aus dem Ausland importiert. Es ist anzunehmen, dass ein grosser Teil der importierten Hunde jedoch unter illegalen und tierschutzwidrigen Bedingungen gezüchtet, transportiert und eingeführt wurden. Welpen werden unter misslichen Umständen in Massen produziert und von angeblichen Züchtern für Spottpreise ins Ausland verkauft. Viel zu jung werden sie ihren Müttern entrissen und einem hohen Gesundheitsrisiko ausgesetzt.
Unter vermeintlichen Tierschutz-
Um zukünftige Hundebesitzer vor Täuschungen zu bewahren, Tierleid zu verhindern und die Gefahr der Einschleppung von lebensbedrohlichen Tierseuchen wie der Tollwut zu minimieren, wurden neben den bereits geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Einfuhr von Tieren ab dem 29.12.2014 weitere gesetztliche Massnahmen eingeführt: Gegen Tollwut ungeimpfte Jungtiere in einem Alter von bis zu 12 Wochen dürfen nur noch ungeimpft in die Schweiz eingeführt werden, wenn sie ihre Mutter begleiten und sie vor der Geburt ihrer Welpen gegen Tollwut geimpft wurde. Andernfalls muss der Halter eine schriftliche Erklärung mitführen, die bescheinigt, dass die Welpen vom Zeitpunkt ihrer Geburt nie mit wildlebenden Tieren in Kontakt gekommen sind.Dies gilt auch für ältere Welpen, welche bereits gegen Tollwut geimpft, jedoch die Wartezeit von 21 Tagen nach Impfdatum noch nicht abgelaufen ist.
Welpen, welche aus einem Tollwut-
DEUTSCHLAND: Neu dürfen nur korrekt gegen Tollwut geimpfte Welpen ab einem Alter von frühestens 15 Wochen nach Deutschland einreisen (Ein-
Einfuhr zu nicht erwerbsmässigen Zwecken:
Wer ein Heimtier ohne Handelsbewilligung und TRACES-
Das Einführen eines Heimtieres zu privaten Zwecken muss verzollt werden und ist mehrwertsteuerpflichtig.
Weitere Angaben zu den Einfuhrbestimmungen, Tollwut-
CH: http://www.blv.admin.ch
DE: http://www.bmel.de