Ferkelkastration

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Liebe Kolleginnen und Kollegen

seit Jahren setzen wir uns, zusammen mit anderen Tierärzten, dafür ein, dass zur Vermeidung von Ebergeruch im Fleisch die Kastration von männlichen Ferkeln unter einwandfreier Narkose durchgeführt wird. Weil dies aus verschiedenen Gründen in der praktischen Umsetzung schwierig ist, gilt nun die Impfung gegen Ebergeruch neben der Jungebermast als wesentlich tierschonendere Methode.

Trotzdem sind die Grossmetzger in der Schweiz daran flächendeckend den Züchtern die Isofluran- Gasnarkose als alleinige Methode zu diktieren und keine anderen Verfahren zuzulassen, beziehungsweise keine anders behandelten Schweine einzukaufen. Dabei müssen, wissenschaftlich belegt, ca. 10% Narkoseversager in Kauf genommen werden, das sind in der Schweiz jährlich ca. 100’000 Ferkel. Diese müssen somit 90-120 sec. im Mehrfach-Narkosegerät eingeklemmt verharren bis sie dann doch unnarkotisiert kastriert werden. Dies widerspricht tierärztlicher Sorgfalstspflicht und Berufsethik. Deshalb hat die Schweierrische Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz zusammen mit dem Schweizer Tierschutz bei Prof. R.J.Schweizer, Ordinarius für Öffentliches Recht der Universität St. Gallen, ein Gutachten in Auftrag gegeben über die Vereinbarkeit dieser Methode mit dem Tierschutzgesetz. Dieses Gutachten liegt nun vor und wird am 12.11.2009 um 10:15 Uhr auf Gut Rheinau präsentiert.

Wir hoffen mit diesem Gutachten und Ihrer Hilfe die Grossmetzger und die Konsumentenorganisationen überzeugen zu können, dass die Schweinezüchter ihre männlichen Ferkel gegen Ebergeruch impfen dürfen und verkaufen können. Wir laden Sie deshalb zu dieser Medienkonferenz herzlich ein.

Für die Schweizerische Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz

Dr.med.vet. Dolf Burki
Dr.med.vet. Julika Fitzi-Ratghen