Fachinformationen
Gemäss Artikel 14, Abs.2 Tierschutzgesetz (TSchG; SR 455) ist die Ein-, Durch- und Ausfuhr sowie der Handel in der Schweiz mit Hunde- und Katzenfellen verboten. Diese Bestimmung verbietet das Anbieten, Verkaufen und Handeln mit Fellen von Hunden und Katzen innerhalb … Weiter